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06.03.2014 17:00

Das 1x1 des Steuerrechts für Vereine

Bad Berleburg - Gruppenraum Bürgerhaus - Do., 16.3.2014, 17.00 Uhr


Veranstalter: Ehrenamtsservice Kreis Siegen-Wittgenstein

 

Vereine beantragen oft schon in der Gründungsphase bei der Finanzbehörde die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Der Verein profitiert regelmäßig davon, dass die Einnahmen für die förderungswürdigen Satzungszwecke nicht versteuert werden müssen oder Zuwendungsbestätigungen an Mitglieder und Spender ausgestellt werden dürfen. Ohne die steuerliche Gemeinnützigkeit könnten Vereine ihre Aufgaben nur eingeschränkt finanzieren und erfüllen. – Das Steuerrecht für gemeinnützige Körperschaften unterliegt nahezu jährlich Veränderungen. Dagegen werden z.B. Vereinssatzungen erfahrungsgemäß nur selten auf steuerliche Muss-Vorschriften hin überprüft und angepasst. – Das Seminar verschafft den gesetzlichen Vertretern des Vereins, dem Vorstand, einen Überblick über einschlägige steuerliche Vorschriften und gibt Handlungsempfehlungen. Der Vereinsvorstand tut einfach gut daran, wenn er sich hier hilfreiche Informationen geben lässt. Nicht zuletzt, weil der Vorstand, als gesetzlicher Vertreter des Vereins, für die Erfüllung der steuerlichen Auflagen verantwortlich ist. – Hinweis: In einem Workshop im November des Jahres werden die hier geschulten Inhalte anhand von Praxisaufgaben mit den Teilnehmern erarbeitet.

Referenten: Frank Hünerbein, Detlev Vornberger, Finanzamt Siegen, Siegfried Wenzel, Steuerberater bei K&P GmbH WPG StBG Siegen

Zielgruppe: Ehrenamtlich tätige Vereine und Gruppen.

Ort: Bürgerhaus am Markt, Großer Gruppenraum, Obergeschoss links,Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg

Information & Anmeldung: Ehrenamtservice, Kreis Siegen-Wittgenstein, Telefon: 0271 333-2310

Dauer: 17:00 bis 20:00 Uhr

Teilnahme: kostenlos